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Ganz ohne Formales geht es nicht!

Die Rechtsform der Fahrtangebote ist die "Fahrgemeinschaft".

Hierbei handelt es sich um eine Gesellschaft bürgerlichem Recht.

Der folgende Mustervertag stellt die Ziele und den Zweck des gemeinsamen  Handelns als Zusammenschluss mehrerer Personen dar mund dient folglich als Basis.

Mit der Registrierung wird das Einvernehmen hierzu erklärt und der Vertrag gegenseitig verbindlich.


FANBUS.KOELN  


privatrechtlicher Vertrag 


Zwischen dem Initiator der Organisation als

Vertreter der Fan- & Fahrgemeinschaft


und den registrierten Mitgliedern als Teilnehmer geplanter Auswärtsfahrten und sonstigen Events

(Personalisierung und Dokumentation erfolgt über die Anmeldung im Mitglieder- und Mitfahrportal)


wird folgendes vereinbart:

§ 1 Zweck und Charakter

Neben dem Zusammenschluss von Fans des 1. FC Köln ist der Zweck die Organisation privater Fahrgemeinschaften zu Sport- und Kulturevents auf reiner Selbstkostenbasis. Die Gemeinschaft verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen; eine Gewinnerzielung ist ausgeschlossen.

§ 2 Verbindlichkeit der Anmeldung | Fahrten und sonstige Events

Mit der Registrierung erklärt der Teilnehmer seinen verbindlichen Beitritt als ständiges Mitglied der Fan- & Fahrgemeinschaft FANBUS.KOELN. Damit einher geht die exklusive Berechtigung zur Teilnahme an den Auswärtsfahrten als ordentliche Fahrgemeinschaft im Sinne der hierzu bestehenden gesetzlichen Regelungen, so wie auch sonstige Events, die i.d.R. über das eigens vorgehaltene Mitgliederportal, unter http://mitfahrportal.fanbus.koeln angeboten werden. Die Registrierung und generelle Mitgliedschaft ist kostenlos und gilt bis zum formellen Widerruf oder bis zur Auflösung aus besonderem Grund.

§ 3 Kostenbeteiligung und Umlage

  1. Kostenumlage: Alle Fahrt- oder Event- bezogenen Kosten (Treibstoff, Maut, Parken, Verpflegung, Übernachtung) werden auf die jeweiligen Teilnehmer umgelegt.
    1. Bei der Ermittlung der Umlage wird zunächst unterstellt, dass die Fahrzeuge ausgebucht werden. Somit berechnen sich die Umlagesätze wie folgt: Bus 1 --> K(Bus1) / 7 = K(Teiln)  | Bus 2 --> K(Bus2) / 6 = K(Teiln).  Werden beide Fahrzeuge gemeinsam eingesetzt, ermittelt sich die Kostenumlage mit K(Ges) / 13 = K(Teiln).
    2. Wenn das Fahrzeug nicht komplett ausgebucht wird, ist es erforderlich, die Kostenumlage auf Basis der tatsächlichen Teilnehmer neu zu ermitteln.
    3. Die Notwendigkeit hierzu wird frühstmöglich in Betracht gezogen und den bestätigten Teilnehmern bekannt gegeben.
    4. Wenn der Mehraufwand je Teilnehmer nicht übernommen wird, bleibt einzig die Entscheidung, die Fahrt ohne gegenseitige Ansprüche zu stornieren.
  2. Fahrzeugkosten: Zur Deckung der Unterhaltung (Verschleiß/Versicherung) wird grundsätzlich eine Pauschale von 0,36 €/km ggfls. zuzüglich berücksichtigungsfähiger Sonderausgaben, wie beispielsweise Parkkosten) berechnet.
  3. Zahlungsweise: Der festgesetzte Betrag ist wenn aufgefordert vorab auf dem angegeben Zahlungsweg oder zum Fahrtantritt (bar oder digital) zu entrichten.
  4. Fahrerfreistellung: Fahrer*innen sind von der Umlage befreit. Die Beiträge der Mitfahrer decken exakt die Gesamtkosten der übrigen Teilnehmer.
  5. Gewinnausschluss: Die Freistellung dient lediglich als Ausgleich für Fahrzeugstellung und Organisation. Es werden keine Überschüsse erzielt (Einhaltung der Betriebskostengrenze).

§ 4 Geschäftsführung 

Die Teilnehmer beauftragen Arno Cremanns mit der administrativen Geschäftsführung und Vertretung der Organisation gegenüber Dritten (z.B. Vermietern, Gastronomie).

§ 5 Haftungsbeschränkung

  1. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. Die Haftung des Fahrers und des Organisators wird, soweit gesetzlich zulässig, auf den Ersatz von Schäden beschränkt, die durch die bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.
  3. Für Sachschäden und einfache Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen, sofern keine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt.

§ 6 Einverständnis

Durch die Registrierung bestätigt der Teilnehmer, diesen privatrechtlichen Vertrag gelesen zu haben und mit allen Punkten einverstanden zu sein.